Rechtsgebiete
Wir haben uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Das befähigt uns einerseits, Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die sich auf unsere Mandanten auswirken können, frühzeitig zu erkennen. Andererseits sind wir in der Lage, die speziellen Herausforderungen unserer Mandanten klarer wahrzunehmen.
Wir beraten und vertreten
Weitere Rechtsgebiete
Wie das private Baurecht bringt auch das öffentliche Baurecht rechtliche Fragen mit sich, die von erheblicher – insbesondere auch wirtschaftlicher – Tragweite sein können.
Dabei ist es egal, ob Sie z.B. als Bauherr die Errichtung oder die Nutzungsänderung eines Gebäudes planen oder Sie sich als Nachbar und sonstige Dritte gegen die Errichtung oder die störende Nutzung eines Bauvorhabens zur Wehr setzen wollen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir jedoch, worauf es ankommt und wie mit Behörden und sonstigen Beteiligten umzugehen ist.
Dies ermöglicht uns, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten – um es nach Möglichkeit gar nicht erst zu einem langwierigen und teuren Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kommen zu lassen.
Der Architekt im Fadenkreuz
Planerische Tätigkeit wird von manchen Bauherrn als nicht vergütungspflichtige Akquise angesehen.
Immer häufiger nimmt die Rechtsprechung den Architekten neben den Bauhandwerkern für Mängel mit in Haftung. Die Zahlung seines Honorars wird ganz oder teilweise verweigert. Hohe Schadenersatzforderungen drohen.
Sehr wichtig ist der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages . Viele Probleme mit dem Bauherrn lassen sich dadurch vorsorgend vermeiden.
Das gilt nicht nur im Bereich der Honorarvereinbarung; zu denken ist beispielsweise auch an die Verjährung bei Vereinbarung der Leistungsphase 9. Da die Verjährung von Mängeln beim Architektengewerk grundsätzlich wie bei jedem anderen Werkvertrag mit Abnahme beginnt, leistet der Architekt dann im Ergebnis für 10 Jahre Gewähr, was vermeidbar ist.
Wir unterstützen unter anderem bei:
- Aktuellen Architektenverträgen
- Architektenhonorarproblemen
- Architektenhaftung
Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammen.
Anders als beim Wohnungsmietrecht besteht beim Gewerbemietrecht ein weiter rechtlicher Gestaltungsraum.
Dieser sollte genutzt werden: Gewerbemieter, z.B. Inhaber von Praxen, Betrieben oder Ladengeschäften, haben besondere betriebliche Interessen, der Vermieter muss die Verwaltung und den Werterhalt der Immobilie im Auge haben.
Der Gestaltungsraum bietet neben den Chancen allerdings auch Risiken!
Wir beraten Sie gern, sei es vor und beim Abschluss, bei und nach Ende, aber auch während des Bestandes des Mietverhältnisses. Zur Wahrung Ihrer Rechte vertreten wir sie außergerichtlich und vor Gericht.
Vertragsrecht ist vielfältig.
Es umfasst die unterschiedlichsten Rechtsgebiete und ist daher ausgesprochen anspruchsvoll.
Es setzt lange Erfahrung bei der Abfassung von Verträgen und bei der Beratung im Rahmen bereits abgeschlossener Verträge voraus.
Da wir eine Anwaltskanzlei sind, die deutliche Schwerpunkte in ihrer Beratungs- und Vertretungspraxis setzt, liegen auch unsere besonderen Stärken im Vertragsrecht im Bereich dieser Schwerpunkte.
- Arbeitsrecht
- Anstellungsverträge (Aushilfe, Teilzeit, Vollzeit)
- Geschäftsführerverträge
- Verträge mit ärztlichen Mitarbeitern
- Bauverträge
- Generalunternehmerverträge
- Bauträgerverträge
- Subunternehmerverträge
- VOB-Verträge
- Architekten- und Planerverträge
- Architektenverträge
- Generalplanerverträge
- Projektsteuerungsverträge
- Kaufverträge
- Mietverträge
- Gewerbemietverträge
- Mietverträge über Wohnraum
- Vertragsgestaltung im Krankenhausbereich
Hier beraten und vertreten wir in Enteignungssachen, soweit es nicht um Ansprüche gegen die Landes- und Bundesstrassenverwaltung geht.
Wir sind Rechtsanwälte, die Krankenhäuser beraten und vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Schulte ist selbst Mitglied des Verwaltungsrates eines Krankenhauses.
Als Spezialbüro können wir Sie unterstützen bei:
- Krankenhausrechtlichen Problemen (außergerichtlich und vor den Zivil- Verwaltungs- und Sozialgerichten)
- Bauen / Immobilien und Krankenhaus
- Außergerichtlicher Streitbeilegung innerhalb des Krankenhauses
- Forderungseinzug gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und Patienten
- Vertretung vor dem Berufungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen
- Vertragsgestaltung im Krankenhausbereich
Wie das private Baurecht bringt auch das öffentliche Baurecht rechtliche Fragen mit sich, die von erheblicher – insbesondere auch wirtschaftlicher – Tragweite sein können.
Dabei ist es egal, ob Sie z.B. als Bauherr die Errichtung oder die Nutzungsänderung eines Gebäudes planen oder Sie sich als Nachbar und sonstige Dritte gegen die Errichtung oder die störende Nutzung eines Bauvorhabens zur Wehr setzen wollen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir jedoch, worauf es ankommt und wie mit Behörden und sonstigen Beteiligten umzugehen ist.
Dies ermöglicht uns, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten – um es nach Möglichkeit gar nicht erst zu einem langwierigen und teuren Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kommen zu lassen.
Der Architekt im Fadenkreuz
Planerische Tätigkeit wird von manchen Bauherrn als nicht vergütungspflichtige Akquise angesehen.
Immer häufiger nimmt die Rechtsprechung den Architekten neben den Bauhandwerkern für Mängel mit in Haftung. Die Zahlung seines Honorars wird ganz oder teilweise verweigert. Hohe Schadenersatzforderungen drohen.
Sehr wichtig ist der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages . Viele Probleme mit dem Bauherrn lassen sich dadurch vorsorgend vermeiden.
Das gilt nicht nur im Bereich der Honorarvereinbarung; zu denken ist beispielsweise auch an die Verjährung bei Vereinbarung der Leistungsphase 9. Da die Verjährung von Mängeln beim Architektengewerk grundsätzlich wie bei jedem anderen Werkvertrag mit Abnahme beginnt, leistet der Architekt dann im Ergebnis für 10 Jahre Gewähr, was vermeidbar ist.
Wir unterstützen unter anderem bei:
- Aktuellen Architektenverträgen
- Architektenhonorarproblemen
- Architektenhaftung
Selbstverständlich arbeiten wir auch mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammen.
Anders als beim Wohnungsmietrecht besteht beim Gewerbemietrecht ein weiter rechtlicher Gestaltungsraum.
Dieser sollte genutzt werden: Gewerbemieter, z.B. Inhaber von Praxen, Betrieben oder Ladengeschäften, haben besondere betriebliche Interessen, der Vermieter muss die Verwaltung und den Werterhalt der Immobilie im Auge haben.
Der Gestaltungsraum bietet neben den Chancen allerdings auch Risiken!
Wir beraten Sie gern, sei es vor und beim Abschluss, bei und nach Ende, aber auch während des Bestandes des Mietverhältnisses. Zur Wahrung Ihrer Rechte vertreten wir sie außergerichtlich und vor Gericht.
Vertragsrecht ist vielfältig.
Es umfasst die unterschiedlichsten Rechtsgebiete und ist daher ausgesprochen anspruchsvoll.
Es setzt lange Erfahrung bei der Abfassung von Verträgen und bei der Beratung im Rahmen bereits abgeschlossener Verträge voraus.
Da wir eine Anwaltskanzlei sind, die deutliche Schwerpunkte in ihrer Beratungs- und Vertretungspraxis setzt, liegen auch unsere besonderen Stärken im Vertragsrecht im Bereich dieser Schwerpunkte.
- Arbeitsrecht
- Anstellungsverträge (Aushilfe, Teilzeit, Vollzeit)
- Geschäftsführerverträge
- Verträge mit ärztlichen Mitarbeitern
- Bauverträge
- Generalunternehmerverträge
- Bauträgerverträge
- Subunternehmerverträge
- VOB-Verträge
- Architekten- und Planerverträge
- Architektenverträge
- Generalplanerverträge
- Projektsteuerungsverträge
- Kaufverträge
- Mietverträge
- Gewerbemietverträge
- Mietverträge über Wohnraum
- Vertragsgestaltung im Krankenhausbereich
Wir sind Rechtsanwälte, die Krankenhäuser beraten und vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Schulte ist selbst Mitglied des Verwaltungsrates eines Krankenhauses.
Als Spezialbüro können wir Sie unterstützen bei:
- Krankenhausrechtlichen Problemen (außergerichtlich und vor den Zivil- Verwaltungs- und Sozialgerichten)
- Bauen / Immobilien und Krankenhaus
- Außergerichtlicher Streitbeilegung innerhalb des Krankenhauses
- Forderungseinzug gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und Patienten
- Vertretung vor dem Berufungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen
- Vertragsgestaltung im Krankenhausbereich
Hier beraten und vertreten wir in Enteignungssachen, soweit es nicht um Ansprüche gegen die Landes- und Bundesstrassenverwaltung geht.
Bewertungen
Das sagen unsere Mandanten
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.M. König2022-08-10Sehr kompetentes und sympathisches Team! Hier wurde und werde ich gut beraten und fühle mich sehr gut aufgehoben, bei den Rechtsanwälten um Dr. Schulte!
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